Einwurf-Einschreiben im Arbeitsrecht: Zugang nicht sicher nachgewiesen
Ein Einwurf-Einschreiben im Arbeitsrecht reicht nicht in jedem Fall aus, um den Zugang eines wichtigen Schreibens nachzuweisen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 7. Mai 2026 die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Das Verfahren wird beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 184/25 geführt.
Einwurf-Einschreiben im Arbeitsrecht war Gegenstand des Verfahrens
In dem Verfahren ging es um eine Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Der Arbeitgeber gab an, das Schreiben per Einwurf-Einschreiben versandt zu haben. Der Arbeitnehmer bestritt den Zugang.
Als Nachweise wurden ein Einlieferungsbeleg und Informationen aus der Sendungsverfolgung vorgelegt. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg reichten diese Unterlagen nicht aus, um den tatsächlichen Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des Empfängers nachzuweisen.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2025 zurück. Damit blieb die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestehen. Das Bundesarbeitsgericht veröffentlichte zunächst nur das Sitzungsergebnis. Aus diesem geht hervor, dass die Revision der beklagten Arbeitgeberin auf deren Kosten zurückgewiesen wurde.
Zugang wichtiger Schreiben muss nachweisbar sein
Wer sich auf den Zugang eines Schreibens beruft, muss diesen im Streitfall nachweisen können. Ein Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung eines Einwurf-Einschreibens belegen nach der bestätigten Entscheidung nicht zwangsläufig, dass das betreffende Schreiben tatsächlich in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist.
Der entschiedene Fall betraf die Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Entscheidung wird jedoch auch im Zusammenhang mit anderen arbeitsrechtlich wichtigen Schreiben diskutiert, bei denen der Zugang nachgewiesen werden muss.
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Quellen
- Bundesarbeitsgericht, Sitzungsergebnis vom 7. Mai 2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2025, Aktenzeichen 4 SLa 26/24
- Personalwirtschaft, „BAG-Urteil: Einwurfeinschreiben ist kein Beweis mehr“, veröffentlicht am 8. Mai 2026
