Barrierefreie Webseiten – Was Handwerksbetriebe wissen müssen
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Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Online-Auftritt im Handwerk

In einer digitalisierten Welt ist es für Handwerksbetriebe entscheidend, dass ihre Webseiten alle Menschen ansprechen – auch Menschen mit Behinderungen. Sie möchten Ihren Kunden ein einzigartiges Online-Erlebnis bieten? Dann müssen Sie Ihre Webseite so gestalten, dass sie einfach, intuitiv und barrierefrei ist. Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung (BFSGV) liefern klare Vorgaben: Ihre Webseite muss zugänglich, nutzbar und verständlich sein – ohne fremde Hilfe.

Warum das für Sie wichtig ist

Wenn Sie Online-Shops oder Buchungssysteme für Dienstleistungen anbieten, betreten Sie den B2C-Bereich, in dem Verbraucher Verträge über Ihre Webseite abschließen. Ein Friseurbetrieb, der Termine online buchbar macht oder Haarpflegeprodukte verkauft, unterliegt diesen Anforderungen. Sollten Sie Ihre Dienstleistungen nur präsentieren, müssen Sie in der Regel keine Änderungen vornehmen. Aber wenn Sie aktiv online verkaufen, sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie allen Kunden den gleichen Zugang bieten.

Ausnahmen und wie Sie es selbst in die Hand nehmen

Kleinstunternehmen – mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro – können sich von den strengen Vorgaben befreien lassen. Auch wenn die Anforderungen für Ihren Betrieb unverhältnismäßig erscheinen, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen. Erstellen Sie eine Kostenanalyse, dokumentieren Sie Ihre Selbstbeurteilung und aktualisieren Sie diese regelmäßig – mindestens alle fünf Jahre oder bei neuen Online-Angeboten. Halten Sie den Kontakt zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Praktische Tipps zur Umsetzung

  • Richten Sie Ihre Webseite nach internationalen Standards wie den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) und der Europäischen Norm EN 301 549 aus.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Inhalte klar strukturiert und mit Alternativtexten versehen sind, damit jeder Besucher sie erfassen kann.
  • Optimieren Sie die Bedienbarkeit – Ihre Webseite sollte sowohl per Tastatur als auch mit der Maus problemlos navigierbar sein.
  • Verwenden Sie einfache Sprache, damit Ihre Informationen für alle verständlich bleiben.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Seite auf allen Endgeräten und mit assistiven Technologien reibungslos funktioniert.

Überprüfen Sie auch regelmäßig, ob Drittanbieter-Software, beispielsweise für Terminbuchungen, den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Setzen Sie nicht auf „Overlay-Tools“, da diese oft nicht alle Anforderungen erfüllen und Probleme mit Hilfstechnologien verursachen können.

Informationspflichten und Konsequenzen

ErInformieren Sie Ihre Kunden aktiv darüber, welche Barrierefreiheitsmaßnahmen Sie umsetzen. Veröffentlichen Sie diese Informationen auf Ihrer Webseite oder in Ihren AGB. So schaffen Sie Vertrauen und zeigen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Denken Sie daran: Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen durch Mitbewerber.

Fazit

Machen Sie Ihre Webseite zu einem echten Gewinn für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie die Chance, Ihren Kunden einen barrierefreien Zugang zu bieten und sich als moderner, kundenorientierter Betrieb zu positionieren. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Webseitendienstleister und holen Sie sich Beratung von Handwerkskammern, Innungen und Fachverbänden. So bleiben Sie stets am Puls der Zeit und sichern sich langfristig einen Wettbewerbsvorteil – für alle Kunden, die auf Ihre Leistungen zählen.

Weitere Informationen rund um barrierefreie Webseiten finden Sie

Kontakt

    Bei Fragen zur Kreishandwerkerschaft, unserem Angebot oder unseren Innungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie können uns montags bis freitags unter 0 23 61 / 4 80 30 telefonisch erreichen. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken möchten, nutzen Sie bitte folgende Adresse: info@khre.de

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