Neue gesetzliche Vorgaben zur KI-Schulung
Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen in der EU verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu schulen. Diese Anforderung basiert auf der neuen KI-Verordnung, die seit August 2024 in Kraft ist. Während strengere Regelungen für Hochrisiko-KI erst 2026 folgen, müssen Unternehmen bereits jetzt aktiv werden, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und Risiken zu minimieren.
Inhalte und Ziele der KI-Schulung
Die Schulung soll Mitarbeiter auf die Chancen und Herausforderungen im Umgang mit KI-Systemen vorbereiten. Neben grundlegenden rechtlichen Aspekten stehen praxisnahe Anwendungen im Fokus. Ziel ist es, Rechtsverstöße und Datenschutzprobleme zu vermeiden sowie den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherzustellen.
Verbotene KI-Praktiken laut Verordnung
Ab Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen verboten, darunter:
- Manipulative Systeme, die unbewusst Einfluss auf Menschen nehmen.
- Social Scoring zur Bewertung und Diskriminierung von Personen.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (mit Ausnahmen für Medizin und Sicherheit).
- Biometrische Systeme, die sensible Daten wie politische Überzeugungen ableiten.
Diese und weitere Regelungen sollten in den Schulungen behandelt werden, um Verstöße zu verhindern.
Datenschutz und KI: Wichtige Aspekte
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter beim Training und Einsatz von KI-Systemen Datenschutzvorgaben einhalten. Dazu gehört:
- Anonymisierung oder Einholung von Einwilligungen bei der Datennutzung.
- Transparente Information über die Datenverarbeitung.
- Sicherstellung, dass der KI-Output keine personenbezogenen Daten verletzt.
Eine gut strukturierte KI-Richtlinie hilft, Datenschutzrisiken zu minimieren.
Urheberrechtliche Fallstricke
Mitarbeiter müssen lernen, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte korrekt für KI-Anwendungen genutzt werden. Dabei sind klare Unternehmensrichtlinien entscheidend, um Rechtsverstöße zu vermeiden.
Notwendigkeit einer KI-Richtlinie im Unternehmen
Jedes Unternehmen, das KI nutzt, sollte eine KI-Richtlinie implementieren. Diese sollte unter anderem regeln:
- Welche KI-Systeme genutzt werden dürfen.
- Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen.
- Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.
- Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Die Schulungen sollten diese Richtlinien praxisnah vermitteln.
Technisches Verständnis und praktische Anwendung
Neben rechtlichen Vorgaben müssen Mitarbeiter auch die technische Funktionsweise von KI-Systemen verstehen. Dies umfasst:
- Unterschiede zwischen herkömmlicher Software und KI.
- Risiken wie unzuverlässige oder fehlerhafte Ergebnisse.
- Methoden zur Qualitätskontrolle und Absicherung von KI-Outputs.
- Datenschutzkonforme Nutzung von KI-Einstellungen.
Besonders wichtig ist die Schulung zu verbreiteten Systemen wie ChatGPT, Microsoft Copilot sowie firmeneigenen KI-Anwendungen.
Warum Unternehmen aktiv werden sollten
Unzureichende Schulungen können zu Verstößen gegen Datenschutz- oder Urheberrecht führen, für die Unternehmen haftbar gemacht werden. Regelmäßige Weiterbildungen helfen, solche Probleme zu vermeiden und mögliche Bußgelder zu reduzieren.
Fazit: Frühzeitige Vorbereitung sichert Compliance
Die neue Schulungspflicht erfordert von Unternehmen eine proaktive Herangehensweise. Eine fundierte Ausbildung der Mitarbeiter schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern verbessert auch den sicheren und effizienten Einsatz von KI. Unternehmen sollten daher zeitnah Konzepte entwickeln, um ihre Mitarbeiter optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Schulungsangebot der IWB-GMBH
Die IWB GmbH plant im Zuge der Schulungspflicht für Unternehmen in den kommenden drei Monaten ein 4-stündiges Online-Seminar für alle Interessierten. Vorabmeldungen und Interessensbekundungen werden ab sofort per E-Mail und telefonisch unter 02361 480319 von Frau Ohletz entgegen genommen. Damit sichern Sie sich bereits heute Ihren Platz in unserem Seminar.
Link zum Blog von GvW Graf von Westphalen Rechtsanwäte Steuerberater Partnerschaft mbB