Eine maximale Fördersumme von bis zu 16.000€ wird möglich.
Eine große Sorge bei vielen Handwerksbetrieben in unserer Region betrifft die Nachfolgeregelung. Viele Jungmeister/Innen sorgen sich um den Einstieg in die Selbstständigkeit und scheuen sich vor der Herausforderung, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder sich mit Ihren Ideen auf die eigenen Beine zu stellen. Die Sicherheit einer Festanstellung überwiegt. Das Land NRW möchte das Handwerk unterstützen und erhöht die Fördermöglichkeiten für jungen HandwerksmeisterInnen,die sich selbstständig machen wollen.
Folgende Änderungen treten ab 01.Januar 2025 in Kraft:
Ab Januar 2025 steigt die Meistergründungsprämie NRW von maximal 10.500 € auf bis zu 11.500 €.
Wenn ein bestehender Betrieb übernommen wird, kann ein Antrag auf einen Übernahmebonus von 2.000 € gestellt werden.
Das Land NRW sieht das Handwerk als Basis der Wirtschaft und möchte so mehr Anreize zur Übernahme von bestehenden Betrieben schaffen und Jungmeistern den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Besonderes Augenmerk bekommen weibliche Handwerksmeisterinnen, die in noch „unterrepräsentierten“(Zitat:land.nrw) Handwerksberufen eine Selbstständigkeit anstreben.
Diese können beim Land eine zusätzliche Förderung von 2.500€ erhalten.
Neu ist auch, dass eine in Deutschland erworbene Qualifikation nicht mehr zwingend als Voraussetung gilt. Auch für Meister/Innen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und deren Gleichwertigkeit von den Kammern festgestellt worden ist, sind berechtigt, die oben genannte Förderung in Anspruch zu nehmen.
HIER kommen Sie zur offiziellen Pressemitteilung des Landes NRW mit weiteren Erläuterungen und zur Antragstellung